Leistung 05 · Notarielle Urkunde
Vollmacht und notarielle Urkunde apostillieren
Wir unterscheiden zuerst zwischen privater Unterschrift, notarieller Beglaubigung und notarieller Urkunde. Erst danach steht der Apostille-Weg fest.
Welche Stelle ist zuständig?
Für deutsche notarielle Urkunden ist regelmäßig das Landgericht im Bezirk des Notars zuständig, nicht die Bezirksregierung am Wohnort.
Welches Original wird benötigt?
Erforderlich ist die notarielle Urschrift oder eine für den Zweck geeignete notarielle Ausfertigung beziehungsweise beglaubigte Abschrift.
Vorprüfung
Diese Angaben brauchen wir zuerst
- Zielland und genauer Verwendungszweck
- Notariell beurkundet, beglaubigt oder nur privat unterschrieben
- Name und Ort des deutschen Notars
- Vorhandene Original- oder Notarausfertigung
Ablauf
So kommt Ihr Dokument zur Apostille
Notarielle Form → zuständiges Landgericht → Zielland
- 01
Form der Vollmacht und Sitz des Notars prüfen
- 02
Zuständiges Landgericht und Ausfertigung bestätigen
- 03
Apostille begleiten und sicher zurücksenden
Häufige Fragen
Wichtig vor dem Versand
Kann jede Vollmacht eine Apostille bekommen?
Nein. Die Apostille bestätigt eine öffentliche Urkunde. Bei einer rein privaten Vollmacht muss deshalb zuerst geklärt werden, ob eine notarielle Form verlangt wird.
Ist das Landgericht an meinem Wohnort zuständig?
Üblicherweise zählt bei notariellen Dokumenten der Bezirk des Notars. Wir ordnen die Stelle anhand der Urkunde zu.