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Apostille oder Legalisation?

Beide Verfahren dienen dem Echtheitsnachweis öffentlicher Urkunden für das Ausland. Welcher Weg richtig ist, hängt vom Zielland, von der Dokumentart und von den anwendbaren internationalen Regeln ab.

Haager Übereinkommenin der Regel Apostille
Nicht anwendbarmöglicherweise Legalisation
Sonderregeleventuell keine Förmlichkeit
01

Wann ist die Apostille der richtige Weg?

Gilt das Haager Apostille-Übereinkommen zwischen Deutschland und dem Staat, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ersetzt die Apostille grundsätzlich die diplomatische oder konsularische Legalisation.

02

Wann kommt eine Legalisation infrage?

Ist das Übereinkommen für den konkreten Staat nicht anwendbar, kann eine Legalisation durch dessen Auslandsvertretung in Deutschland erforderlich sein. Häufig werden davor eine Vorbeglaubigung und in bestimmten Fällen eine Endbeglaubigung verlangt.

03

Wann kann beides entfallen?

EU-Recht, bilaterale Verträge oder andere internationale Vereinbarungen können bestimmte Urkunden von Apostille und Legalisation befreien. Das gilt nicht automatisch für jede Dokumentart.

04

So lässt sich der richtige Weg bestimmen

Benötigt werden mindestens das Zielland, die genaue Dokumentart, die ausstellende Stelle und der Verwendungszweck. Die ausländische Empfangsstelle oder die Vertretung des Ziellandes in Deutschland kann die dort geltenden Anforderungen bestätigen.