Leistung 06 · Unternehmensdokument
Handelsregisterauszug mit Apostille
Wir prüfen, welche Registerausfertigung die ausländische Stelle erwartet und welche gerichtliche Apostille-Stelle für den Auszug zuständig ist.
Welche Stelle ist zuständig?
Handelsregisterdokumente sind gerichtliche Unterlagen. Die zuständige Apostille-Stelle richtet sich nach dem ausstellenden Registergericht und Bundesland.
Welches Original wird benötigt?
Ein kostenloser Online-Ausdruck ist nicht in jedem Fall apostillefähig. Meist wird eine geeignete amtliche oder beglaubigte Ausfertigung benötigt.
Vorprüfung
Diese Angaben brauchen wir zuerst
- Firma, Registerort und Registernummer
- Zielland und Empfängerstelle
- Gewünschte Auszugsart und Aktualität
- Privater oder geschäftlicher Verwendungszweck
Ablauf
So kommt Ihr Dokument zur Apostille
Registergericht → gerichtliche Apostille-Stelle → Zielland
- 01
Empfängervorgabe und gewünschte Auszugsart prüfen
- 02
Amtliche Ausfertigung und Apostille-Stelle koordinieren
- 03
Gesamtpreis bestätigen und Dokument international versenden
Häufige Fragen
Wichtig vor dem Versand
Reicht der kostenlose Registerabruf?
Nicht immer. Für eine Apostille kann eine amtliche Ausfertigung oder zusätzliche gerichtliche Bestätigung erforderlich sein. Das prüfen wir vor der Bestellung.
Gilt hier der Festpreis von 129 €?
Nicht automatisch. Handelsregisterfälle werden wegen Auszugsart, geschäftlichem Zweck und möglichen Vorstufen individuell geprüft; Sie erhalten den Preis vor der Zahlung.