Leistung 04 · Reihenfolge entscheidet
Beglaubigte Übersetzung und Apostille
Apostille und Übersetzung sind zwei verschiedene Leistungen. Wir klären, welches Dokument zuerst bestätigt und wann übersetzt werden soll.
Welche Stelle ist zuständig?
Je nach Fall ist die Landesbehörde für die Originalurkunde oder ein Landgericht für die Unterschrift einer ermächtigten Übersetzung zuständig.
Welches Original wird benötigt?
Benötigt werden die zu prüfende Originalurkunde und, falls bereits vorhanden, die vollständige Übersetzung mit Angaben zur übersetzenden Person.
Vorprüfung
Diese Angaben brauchen wir zuerst
- Originalsprache und Zielsprache
- Zielland und Empfängerstelle
- Originalurkunde und vorhandene Übersetzung
- Name und Status der übersetzenden Person, falls bekannt
Ablauf
So kommt Ihr Dokument zur Apostille
Original prüfen → Apostille/Übersetzung ordnen → Komplettsatz
- 01
Empfängervorgabe und vorhandene Dokumente prüfen
- 02
Apostille und Übersetzung in richtiger Reihenfolge koordinieren
- 03
Vollständigen Dokumentensatz zurücksenden
Häufige Fragen
Wichtig vor dem Versand
Muss zuerst übersetzt oder apostilliert werden?
Das hängt davon ab, welches Dokument die Empfängerstelle bestätigt sehen will. Wir legen die Reihenfolge erst nach der Dokument- und Ziellandprüfung fest.
Vermitteln Sie eine beeidigte Übersetzung?
Wenn sie im geprüften Fall nötig ist, kann sie als getrennt ausgewiesene Partnerleistung koordiniert werden. Der Preis von 129 € enthält sie nicht automatisch.