Apostille KlarPrivater DokumentenserviceKeine Behörde

Leistung 04 · Reihenfolge entscheidet

Beglaubigte Übersetzung und Apostille

Apostille und Übersetzung sind zwei verschiedene Leistungen. Wir klären, welches Dokument zuerst bestätigt und wann übersetzt werden soll.

DokumentartReihenfolge entscheidet
BehördenwegOriginal prüfen → Apostille/Übersetzung ordnen → Komplettsatz
Preis129 €
01

Welche Stelle ist zuständig?

Je nach Fall ist die Landesbehörde für die Originalurkunde oder ein Landgericht für die Unterschrift einer ermächtigten Übersetzung zuständig.

02

Welches Original wird benötigt?

Benötigt werden die zu prüfende Originalurkunde und, falls bereits vorhanden, die vollständige Übersetzung mit Angaben zur übersetzenden Person.

Diese Angaben brauchen wir zuerst

  • Originalsprache und Zielsprache
  • Zielland und Empfängerstelle
  • Originalurkunde und vorhandene Übersetzung
  • Name und Status der übersetzenden Person, falls bekannt

So kommt Ihr Dokument zur Apostille

Original prüfen → Apostille/Übersetzung ordnen → Komplettsatz

  1. 01

    Empfängervorgabe und vorhandene Dokumente prüfen

  2. 02

    Apostille und Übersetzung in richtiger Reihenfolge koordinieren

  3. 03

    Vollständigen Dokumentensatz zurücksenden

Wichtig vor dem Versand

Muss zuerst übersetzt oder apostilliert werden?

Das hängt davon ab, welches Dokument die Empfängerstelle bestätigt sehen will. Wir legen die Reihenfolge erst nach der Dokument- und Ziellandprüfung fest.

Vermitteln Sie eine beeidigte Übersetzung?

Wenn sie im geprüften Fall nötig ist, kann sie als getrennt ausgewiesene Partnerleistung koordiniert werden. Der Preis von 129 € enthält sie nicht automatisch.